Eingangsverfahren
Das Eingangsverfahren dauert in der Regel drei Monate und dient dazu festzustellen, ob unsere Werkstatt der richtige Ort für deine Teilhabe am Arbeitsleben ist. Dabei prüfen wir auch, welche Bereiche unserer Werkstatt und welche Unterstützungsangebote für dich in Frage kommen. Basierend auf diesen Informationen wird dann ein individueller Eingliederungsplan erstellt (gemäß § 57 SGB IX).
Ansprechpartner
Hier finden Sie ihre Ansprechpersonen zur Wegbereitung

Voraussetzungen des Eingangsverfahrens
Um am Arbeitsleben teilzuhaben, muss zunächst ein Antrag gestellt werden, entweder von dir selbst oder von deinem gesetzlichen Vertreter. Die Aufnahme in das Eingangsverfahren erfolgt nach einer Kostenzusage. Finanziert wird das Verfahren durch den zuständigen Leistungsträger, wie die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung, die Bundesknappschaft oder eine Berufsgenossenschaft.
Ablauf des Eingangsverfahrens
Im Eingangsverfahren testen wir deine Fähigkeiten und Stärken durch praktische Aufgaben. Gemeinsam entwickeln wir berufliche Pläne für dich. Am Ende erstellen wir einen Plan für deine Eingliederung. Wenn alles passt, kannst du danach in den Berufsbildungsbereich unserer Werkstatt wechseln. Hier prüfen wir auch, ob ein Übergang in eine Ausbildung oder eine Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt möglich ist oder ob eine Betreuung in unserem Förder- und Beschäftigungsbereich sinnvoller wäre.
