Bekomme ich eine Rente, wenn ich in der Werkstatt arbeite?

Von Beginn Ihrer Tätigkeit in unserer Werkstatt zahlen wir monatlich Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Nach 20 Jahren ununterbrochener Teilnahme haben Sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Ihre Altersrente erhalten Sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze.