10. Beanstandungen

Beanstandungen müssen schriftlich erfolgen und können nur innerhalb von sieben Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Empfang der Lieferung oder Leistung schriftlich angezeigt werden. Vorher und ohne Zustimmung des Lieferanten vorgenommene Veränderungen an Lieferungen oder Leistungen schließen jeden Rechtsanspruch auf Mängelbeseitigung aus. Dem Lieferanten muss Gelegenheit zur Prüfung an Ort und Stelle gegeben werden. Geringe Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen sowie technisch bedingte Mehr- oder Minderlieferungen berechtigen zu keiner Beanstandung. Die farbliche Übereinstimmung zusammengehöriger Gegenstände kann nicht garantiert werden. Bei fristgerechter berechtigter Beanstandung fehlerhafter Ware im Sinne von § 434 des BGB stehen unseren Kunden unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Für Mängel an unseren Leistungen, die durch Fehler oder Mängel der vom Auftraggeber gestellten Materialien, Teile, Vorrichtungen, Werkzeuge oder Maschinen verursacht sind, haften wir nicht. Wir sind berechtigt, einen zusätzlichen Bearbeitungsaufwand in Rechnung zu stellen, der uns aus solchen Fehlern erwächst. Werden vom Auftraggeber gestellte Materialien durch von uns zu vertretende Umstände in mehr als zumutbarem oder vereinbartem Umfang unbrauchbar, so bearbeiten wir vom Auftraggeber dafür nachgelieferte Materialien und ersetzen die nachgewiesenen Materialkosten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Firmensitz bzw. die Zweigstellen der Wünsdorfer Werkstätten gGmbH. Gerichtsstand ist in allen Angelegenheiten 14467 Potsdam.

- Stand vom 12.02.2008 -

Hauptwerkstatt Wünsdorf  

Sapherscher Weg 01
15806 Zossen

 Multimediacenter

Trebbiner Straße 30
15838 Am Mellensee

Zweigstelle Ludwigsfelde

Spreestraße 50
14974 Ludwigsfelde