Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eigener Einkaufsbedingungen, wenn er nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht und Sondervereinbarungen wünscht. Mit der Auftragserteilung erkennt der Besteller diese Bestimmungen an. Die Daten werden zum Zweck der Auftragsabwicklung in einer EDV-Anlage gespeichert.
2. Angebote
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Alle Angaben, wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen in Musterbüchern, Katalogen, Preislisten und sonstigen Drucksachen sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt.
3. Auftragsbestätigung
Aufträge, Abreden, Zusicherungen usw. einschließlich derjenigen unserer Vertreter und sonstiger Betriebsangehöriger bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Eine Auftragsbestätigung ist auch die Übersendung unserer Rechnung. Beanstandungen von Bestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich geltend zu machen. Danach ist sie unwiderruflich verbindlich.
4. Preise
Unsere Preise sind Nettopreise ab Wünsdorfer Werkstätten gGmbH. Kosten für Verpackung und Versand werden gesondert berechnet. Es gelten die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.
5. Zahlungsbedingungen
Zahlungen haben, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, binnen 14 Tagen netto nach Rechnungsdatum so zu erfolgen, dass dem Verkäufer der für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Der Kunde ist nur dann berechtigt, Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche einschließlich der Gewährleistungsansprüche zurückzuhalten oder aufzurechnen, soweit unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Zahlungsansprüche vorliegen. Da wir eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen gemäß Schwerbehindertengesetz sind, ist der Auftraggeber nach § 140 SGB IX berechtigt, 50% des auf die Arbeitsleistung der Wünsdorfer Werkstätten gGmbH entfallenden Rechnungsbetrages (Nettopreis abzüglich Materialanteil) auf die nach § 77 SGB IX zu zahlende Ausgleichsabgabe anzurechnen.