Eingangsverfahren

Das Eingangsverfahren dauert üblicherweise drei Monate und dient der Feststellung, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung für die Teilhabe des behinderten Menschen am Arbeitsleben ist. Ebenfalls wird geprüft, welche Bereiche der Werkstatt und welche Leistungen für den behinderten Menschen in Betracht kommen. Auf Grundlage der erhobenen Daten wird ein Eingliederungsplan erstellt. (§ 57 SGB IX)

 
Voraussetzungen des Eingangsverfahrens

Die Aufnahme in das Eingangsverfahren erfolgt nach Kostenzusage des Leistungsträgers. Finanziert wird das Eingangsverfahren durch den zuständigen Rehabilitationsträger. In der Regel ist das die Bundesagentur für Arbeit oder der Träger der gesetzlichen Rentenversicherungen (Deutsche Rentenversicherung), die Bundesknappschaft oder eine Berufsgenossenschaft.

Ablauf des Eingangsverfahrens

Im Eingangsverfahren werden durch Arbeits- und Belastungserprobungen die individuellen Fähigkeiten und Ressourcen des Beschäftigten ermittelt und gemeinsam mit ihm Perspektiven der beruflichen Bildung entwickelt. Am Ende des Eingangsverfahrens wird ein Eingliederungsplan erstellt. Bei Eignung erfolgt nach dem Eingangsverfahren eine Aufnahme in den Berufsbildungsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen.

Ihre Ansprechpartner:

 

Sven Zierenberg

Inga Brunko

Nicole Groba Castro

 

Hauptwerkstatt Wünsdorf  

Sapherscher Weg 01
15806 Zossen