3. Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann werden, wer sich zu seinen satzungsgemäßen Zwecken bekennt. 
  1. Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand. Bei einer Ablehnung kann die Entscheidung der Mitgliederversammlung beantragt werden, die mit einfacher Mehrheit entscheidet. 
  1. Die Mitgliedschaft erlischt 

a) durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Verein

b) durch Ausschluss

c) durch den Tod. 

  1. Der Ausschluss kann erfolgen durch den Vorstand oder durch unanfechtbaren Beschluss der Mitgliederversammlung mit absoluter Mehrheit 

a) bei einem groben Verstoß gegen die Satzung oder bei Schädigung des Ansehens des Vereins. 

b) bei mehr als sechsmonatigem Beitragsrückstand trotz dreimaliger Mahnung.

 

4. Beitragspflicht 

Die Mitglieder sind zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet. Der Beitrag wird vom Vorstand in der Beitragsordnung beschlossen. Die Beitragsordnung kann von der Mitgliederversammlung aufgehoben werden.

 

5. Organe

 Die Organe des Vereins sind: 

  • der Vorstand
  • der Aufsichtsrat
  • die Mitgliederversammlung

 

 

Mario Zeyner

(Vorstand)

 

 

Thomas Goldberg

(Vorstand)