Satzung des Werk- & Wohnstätten Wünsdorf e. V.

1. Name und Sitz

  1. Der Verein hat den Namen Werk- und Wohnstätten Wünsdorf e.V.
  2. Er hat seinen Sitz in 15806 Zossen

2. Zweck

  1. Hauptzweck des Vereins ist es, Initiativen zu ergreifen und Maßnahmen zur aktuellen und grundsätzlichen Verbesserung der Lage geistig, körperlich und mehrfach behinderter Menschen durchzuführen. Er fördert die Erhaltung und den Ausbau aller Betreuungsformen, insbesondere behindertengerechtes Wohnen, berufliche, soziale, kulturelle und sportliche Integration.

Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Unterhaltung von Werk und Wohnstätten für Behinderte und durch Maßnahmen zu deren komplexer Rehabilitation verwirklicht. Zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Zwecke kann sich der Verein an anderen gemeinnützigen Körperschaften beteiligen, solche betreiben oder die Geschäfte besorgen. 

  1. Weiterhin Förderung der Jugend und der Altenhilfe; 
  1. Weiter die Förderung kultureller Zwecke; dies ist die ausschließliche und unmittelbare Förderung der Kunst, die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwelten sowie Förderung der Denkmalpflege.

Die Förderung der Kunst umfasst die Bereiche der Musik, der Literatur, der darstellenden und bildenden Kunst und schließt die Förderung von kulturellen Einrichtungen, wie Theater und Museen, sowie von kulturellen Veranstaltungen wie Konzerte und Kunstausstellungen, ein. 

  1. Die Förderung der Erziehung, Volks und Berufsbildung, wie die Bildung von behinderten Menschen in allen Lebensbereichen. 
  1. Die Förderung der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten. 
  1. Die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, besonders in Bezug auf die Integration behinderter Menschen. 
  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenverordnung.

Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Hauptwerkstatt Wünsdorf  

Sapherscher Weg 01
15806 Zossen

 Multimediacenter

Trebbiner Straße 30
15838 Am Mellensee

Zweigstelle Ludwigsfelde

Spreestraße 50
14974 Ludwigsfelde